Ein Mindestmaß an Hygiene ist vor allem im Lebensmittelbereich unverzichtbar. Angestellte aus jener Branche müssen geeignete Arbeitskleidung und bei Bedarf sogar Schutzkleidung tragen. Bei übertragbaren und infektiösen Krankheiten besteht zudem eine strenge Meldepflicht an den oder die Vorgesetzten. Zusätzlich dazu sollte bei auftretenden Erkrankungen der Umgang mit Lebensmittel umgehend vermieden werden.
Um ein gewisses Maß an Hygiene zu gewährleisten, ist es wichtig, jeglichen Schmuck abzulegen, eventuell vorhanden Wunden abzudecken und bei offenen Lebensmitteln nicht zu niesen, husten oder spucken. Gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union als auch nationale Gesetze und Verordnungen dienen hierbei als Grundlage für Hygiene am Arbeitsplatz.
Mikroorganismen – das bedeuten sie für die Betriebshygiene
In der Regel handelt es sich bei Mikroorganismen um Einzeller, die jedoch auch aus mehreren Zellen bestehen können. Sie bewegen sich in einer Größenordnung zwischen 10 und 50 μm. Unter dem Mikroskop sind sie die kleinsten erkennbaren Lebewesen.
Sie verfügen über die gleichen Bedürfnisse, wie auch wir Menschen oder unsere Tiere. Zum Überleben benötigen diese Mikroorganismen Wasser, Nahrung und bestimmte Temperaturen, um sich wohlzufühlen. Außerdem sind sie in der Lage, sich zu vermehren.
In der Betriebshygiene sind sie insofern problematisch, da Mikroorganismen mit bloßem Auge nicht sichtbar sind. Erst bei einer großen Anzahl können diese mit freiem Auge entdeckt werden. Ein Beispiel hierfür ist Schimmel auf dem Brot. Eine präventive Handlungsweise wird dadurch erheblich erschwert.
In unserer Umgebung findet man überall Mikroorganismen. Bekannt ist uns das durch Krankheitskeime, die sich auf vielfältige Übertragungswege ausbreiten.
Mikroorganismen besitzen zwei für uns problematische Eigenschaften. Zum einem können sie Krankheiten beim Menschen verursachen und zum anderen sind sie in der Lage, Lebensmittel zu verderben. Das macht sie auch so gefährlich, wenn es um die Betriebshygiene geht.
Die 3 wichtigsten Regeln für Hygiene am Arbeitsplatz
- Essen oder trinken direkt am Arbeitsplatz vermeiden, da eine Kontaminationsgefahr durch Fremdkörper, wie Plastik oder Glas, besteht.
- Rauchen kann eine Verunreinigung durch Schadstoffe und Geruch verursachen.
- Medikamente dürfen nicht eingenommen werden, da die Gefahr zur Verunreinigung durch einzelne Wirkstoffe besteht.
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Arbeitshygiene beginnt bei den Händen Ihrer Mitarbeiter
Günstige Eigenschaften für das Wachstum und die Vermehrung der Mikroorganismen bieten Lebensmittel und dadurch ferner auch der gesamte berufliche Lebensmittelsektor. Wichtig für Mitarbeiter in diesem Bereich ist es, ein Verständnis entwickeln zu können, wie hochsensibel ihre Tätigkeit bei der Arbeit ist.
Damit einhergehen alle Maßnahmen zur Definierung von einem Kontaminationsrisiko. Auch muss jederzeit klar sein, was überhaupt erst zur Vermehrung gefährlicher Organismen führen wird.
Unerlässlich für eine ausreichende Hygiene ist natürlich das Händewaschen. Immer, wenn Hände mit verunreinigten Gegenständen in Berührung kommen, sollten diese gewaschen und desinfiziert werden. Dies lässt sich allerdings in der alltäglichen Praxis der Betriebshygiene nur schwer umsetzen, weshalb hier auch der gesunde Menschenverstand der Mitarbeiter gefragt ist.
Verantwortungsbewusste Mitarbeiter werden wachsam und aufmerksam in der Lage sein, mögliche Verunreinigungen zu erkennen. In den meisten Fällen sind saubere und desinfizierte Hände hygienischer als hin und wieder gewechselte Handschuhe. Daher sollten Sie darüber nachdenken, gewisse Schutzausrüstung durch spezielle Reinigungsmittel ersetzen zu lassen.
Handhygiene – Der wichtige Unterschied zwischen Reinigung und Desinfektion
Bei einer Reinigung handelt es sich um die Entfernung aller sichtbaren Verschmutzungen, sowie die Beseitigung von 90 bis 99% aller Mikroorganismen.
Bei einer Desinfektion werden Mikroorganismen zerstört und dabei soweit reduziert, dass sie weder für die menschliche Gesundheit noch für die Qualität der Güter eine Gefahr darstellen.
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